Nachdem die Frage der passenden Rechtsform geklärt wurde, wird in einer Errichtungserklärung bzw. Gesellschaftsvertrag eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet. Während eine „standardmäßige“ GmbH ein Stammkapital in der Höhe von € 35.000,– aufweist, so sind es bei einer gründungspriviligierten GmbH lediglich € 10.000,– Gründungskapital. Jeweils die Hälfte des Stammkapitals ist dabei in der Regel bar einzubringen.
In der Gründungsurkunde wird geregelt, wer Gesellschafter der GmbH sind, wie hoch der Kapitalanteile sind, wo der Sitz und was der Unternehmensgegenstand darstellt. Nicht zuletzt können hier erbrechtliche Regelungen getroffen und Aufgriffsrechte vereinbart, die Art und Weise der Vertretung der Kapitalgesellschaft nach außen (Geschäftsführung) oder Pflichten gegenüber den Mitgesellschaftern geregelt werden.
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