Gesetzlich ist vorgesehen, dass alle Sterbefälle im Bundesgebiet im Wege eines Verlassenschaftsverfahrens zu behandeln sind. Entsprechend dem Todeszeitpunkt und letzten Wohnsitzes des Verstorbenen erteilt das zuständige Bezirksgericht einer fixen Verteilordnung folgend dem zuständigen Notar den Auftrag zur Abhandlung der Verlassenschaft.
Der Notar setzt sich dann mit einer dem Verstorbenen nahestehenden Person in Verbindung um anfänglich die sogenannte Todesfallaufnahme zu errichten. Dieser Termin findet grundsätzlich in der Amtskanzlei des Notars statt und soll die wesentlichen Daten des Verstorbenen hinsichtlich familienrechtlicher Beziehungen, Vorhandensein eines Testamentes und nicht zuletzt den Vermögensstatus aufzeigen.
Anschließend kann sich der Notar davon ein Bild machen ob die Verlassenschaft im förmlichen Wege einer Verlassenschaftsabhandlung im engeren Sinn, oder auf einfacherem Wege, wie zB durch eine Überlassung an Zahlung statt oder ein Unterbleiben der Abhandlung zu beenden ist.
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