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Familienrecht

Familienrecht ist vielseitig und reicht von schlichten Lebensgemeinschaften über Ehen und eingetragenen Partnerschaften, bis hin zur Scheidung. In jedem dieser Fälle sind Sie beim Notar gut beraten.

Wenn Lebensgefährten wirtschaftlich zusammenwirken, zB also zusammen eine Wohnung oder Haus kaufen, so bilden sie eine GesbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die wenigsten wissen, welche Konsequenzen dies hat. 

Oftmals ist es ratsam, sich vor der Schließung einer Zivilehe oder eingetragenen Partnerschaft, rechtsfreundlich durch einen Notar beraten zu lassen. Was sind die Unterschiede zwischen Gütertrennung und Gütergemeinschaft? Was ist eine Zugewinngemeinschaft und was eheliches Gebrauchs- bzw. Sparvermögen oder die Ehewohnung?

Auch im Falle der Scheidung der Zivilehe oder eingetragenen Partnerschaft bedarf es fundierter und abschließender Vertragsdokumente im Wege einer Trennungsfolgen- oder Scheidungsvereinbarung. 

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Wir beraten Sie gerne

Zögern Sie nicht bei rechtlichen Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies kann per Telefon, E-Mail, Brief oder auch persönliches Erscheinen passieren.

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