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Schenkung und Übergabe

Schenkungen und Übergaben zu Lebzeiten bilden einen wichtigen Grundstein für einen geordneten Übergang des Eigentumsrechtes auf eine andere Person.

Bei Schenkungen oder Übergaben sind viele Einzelheiten zu beachten. Egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilienwohnhaus, einen landwirtschaftlichen Betrieb oder es sich überhaupt um eine Betriebsübergabe handelt. 

Es gilt dabei sowohl den Übergeber als auch den oder die Übernehmer hinsichtlich derer Rechte und Pflichten im einen Gleichgewicht zu halten. Belastet man den Übernehmer zu sehr, kann passieren, dass dieser das Interesse an der Übernahme verliert. Sichert man den oder die Übergeber nicht genügend ab, könnte im Streitfall im schlechtesten Fall Obdachlosigkeit drohen. 

Für eine auf die jeweilige Situation passende und zugeschnittene Regelung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit. 

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Zögern Sie nicht bei rechtlichen Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies kann per Telefon, E-Mail, Brief oder auch persönliches Erscheinen passieren.

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