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Immobilienkauf und -verkauf

Ein guter Kaufvertrag ist die halbe Miete. Um Rechtssicherheit sicherzustellen sind Urkunden nötig, die möglichst unumstößlich sind. In Kombination mit einer Treuhandschaft ist vieles möglich.

Der Notar unterstützt Sie bei einem Kauf von der ersten Minute an. In einem ersten Vorgespräch werden Kaufgegenstand und Kaufpreis sowie die zu erwartende Abgaben- und Steuerlast beleuchtet. Im Anschluss wird ein Entwurf des Kaufvertrages konzipiert und den Parteien zur Durchsicht zugestellt. Sind sich die Parteien einig, wird der Kaufvertrag beglaubigt vor dem Notar unterschrieben.

Während für die Parteien bis zu diesem Zeitpunkt die Arbeit getan ist, fängt diese für den Notar eigentlich erst richtig an. Dieser berechnet Steuern und Abgaben, schreibt sie den Parteien vor und führt sie ans Finanzamt ab. Er kümmert sich um alle notwendigen Bewilligungen, angefangen beim Grundverkehr, Agrarbehörde, Höfekommission oder Forstbehörde. Gleichzeitig kann im Hintergrund die Bezahlung des Kaufpreises auf ein vom Notar bei der Notartreuhandbank eröffnetes Treuhandkonto erfolgen. Ausgehend von der Vereinbarung der Parteien, kann der Kaufpreis zB bei Vorliegen aller Genehmigungen oder unmittelbar nach Eintragung des Eigentumsrechtes des Käufers ausbezahlt werden. 

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Zögern Sie nicht bei rechtlichen Fragen Kontakt mit uns aufzunehmen. Dies kann per Telefon, E-Mail, Brief oder auch persönliches Erscheinen passieren.

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