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Patientenverfügung

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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung erklärt man schriftlich, wenn man im Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr entscheidungsfähig ist, welche medizinischen Behandlungen man ablehnt.

Unterschieden wird zwischen der verbindlichen und der beachtlichen Patientenverfügung. Hauptaugenmerk ist bei der Errichtung auf das zuvor stattfindende ärztliche Beratungsgespräch zu legen, in welchem Ärzte über die diversen Möglichkeiten belehren und informieren.

Die finale Errichtung erfolgt vor Notar oder Rechtsanwalt nach Belehrung. Die Patientenverfügung wird in das österreichische Zentrale Patientenverfügungsregister eingetragen. Dieses wird von den österreichischen Notaren geführt. 

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